|
ALG II und Selbständigkeit vor 6 Jahren, 7 Monaten
|
|
|
Hallo Leute,
ich beziehe ALG II und meine Miete wird übernommen. Da ich nun schon über tausend Bewerbungen geschrieben habe drehe ich langsam durch. In einem Termin heute beider ARGE Bochum hat man mir dort mitgeteilt das ich mich auch Selbständig machen kann und erstmal weiter mein Geld von denen bekomme. Da ich Jobangebote bisher abgelehnt habe welche auf Selbständiger Basis waren, weil ich dachte dann kein Geld und auch die Miete nicht mehr bezahlt zu bekommen, habe ich bisher davor zurück geschreckt.
Ich habe eine Idee für ein Unternehmen was ich gerne gründen würde, habe aber auch nicht das Kapital, also käme nur eine Gbr in Frage.
Nun zu meinen Fragen:
Darf ich mich wirklich selbständig machen ohne den Anspruch auf ALG II zu verlieren?
Kommt die ARGE für die Kosten der Eintragung eines Gewerbes auf?
Wie würde ich gefördert werden?
Ich hätte die Idee Events zu veranstalten und Unternehmensberatung anzubieten. Darf ich das mit ALG II?
Wer kann mich mal aufklären?
|
|
SOL
|
|
|
|
|
Re:ALG II und Selbständigkeit vor 6 Jahren, 7 Monaten
|
|
|
Hallo SOL,
nach § 29 SGB II , kann dir Einstiegsgeld für die Dauer von 24 Monaten gewährt werden.
Dieses Einstiegsgeld wird als Zuschuss zum ALG II erbracht.
Durch den Mehrbetrag sollen die Kosten gedeckt werden welche in die Selbständigkeit führen.
Welche Höhe das Einstiegsgeld entspricht hängt jedoch zusätzlich von Art und Umpfang der Selbständigkeit sowie dem Fallmanager ab.
Tipp:
Erkundige Dich vor der Selbsständigkeit bei der ARGE und lasse dir am besten alles was die versprechen schriftlich geben.
Hoffe wir haben dir helfen können
Liebe Grüße
Sabrina
|
|
Sabrina
|
|
|
|
|