wer von der behörde einen verkürzten bewilligungszeitraum des alg II zugewiesen bekam, kann sich erfolgreich wehren - die betroffenen werden erst auf 5 und dann auf 3 monate und teilweise dann auf einen monat herabgesetzt - es gibt nun schon einige fälle wo aufgrund eines widerspruchs wieder auf 6 monate verlängert werden musste - hier die sachlage:
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Gesetz:
SGB II § 41
Berechnung der Leistungen
(1) Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalendertag. Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Stehen die Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, wird die Leistung anteilig erbracht. Die Leistungen sollen
jeweils für sechs Monate bewilligt und monatlich im Voraus erbracht werden.
SGB II § 41 >>>> http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/0....php?norm_ID=0204100
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Rechtssprechung:
Gemäß BVerwGE 90, 88/93 m. w. N. sind Soll-Vorschriften verbindlich
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Im
Merkblatt für Arbeitslosengeld II heisst es unter 4.7.3 Seite 28:
Um in überschaubaren Abständen prüfen zu können, ob die Voraussetzungen für ihren Antrag noch stimmen, werden die Leistungen in
der Regel jeweils für 6 Monate bewilligt, ausser es ist bekannt,
dass die Vorraussetzungen schon vorher wegfallen.
Merkblatt für ALG II >>>> arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de/pdf/...B_II_Stand_10-05.pdf
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bekommt ihr einen bewilligungsbescheid wo unter einem zeitraum von 6 monaten bewilligt wird, so gebt einfach diese punkte in einem widerspruch an.
gruss registriertermensch