Hallo benne,
leider ist dies so, das Zinsen als Einkommen gewertet wird. Schau mal hier:
www.thueringer-allgemeine.de/ta/ta.extra10.startseite_75768.php
Jeder Cent Zinsen gilt als Einkommen
ZUSATZBLATT 3/TEIL 2: Sozialgeld
Zinsfalle! Jeder Euro Zinsen, den Sie für Ihr Sparbuch oder andere Ersparnisse erhalten, gilt als Einkommen. Und Einkommen wird ja bekanntlich auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Zinsen, die sie erhalten, werden vom ALG II voll abgezogen, denn hierbei gibt es keine Freibeträge. Beispiel: Sie haben vergangenes Jahr 60 Euro Zinsen auf Ihr Sparbuch erhalten. Diese 60 Euro werden monatlich zu einem Zwölftel auf ALG II angerechnet, jeweils zu 5 Euro.
Tipp: Vielleicht hatten Sie zwar im vergangenen Jahr Zinseinnahmen (Punkt 2.3), Ihr Sparguthaben ist aber inzwischen bereits ausgegeben. Dann bekommen Sie künftig auch keine Zinsen mehr. Genau das sollten Sie in einem Begleitschreiben zum Antrag auf ALG II erklären. Zudem ist die Kopie Ihres Sparbuchs erforderlich.