hi kai.............
muß sie nicht tun!!!!
fakt ist das teilweise sb kontoauszüge für einen neuantrag brauchen.........dem sollte auch nichts im wege stehen!!!!
allerdings dann nur für die letzten 3 monate!!!!
schon allein das der gesetzgeber und einige richter sagen das kontoauszüge eigentlich nicht erheblich sind für einen antrag.so sollte dieser im eigenem interesse bei einem "erstantrag" mitgegeben werden um dem sb zu zeigen was man bekommt.. also quasi.unterhalts,kindergeldzahlungen...........
die eltern von deiner freundin sollen ihr ein schreiben mitgeben , indem sie den sachverhalt darstellen!!!!weihnachtsgeschenk---stromnachzahlung!!!.....sofortiger stop des dauerauftrages!!!!zu der erklärung..reiche die stromkostenrechnung bei.........desweiteren haben ihre eltern die möglichkeit.........selbst auf das stromkonto von deiner freundin einzuzahlen.......dauerüberweisung.......an den stromanbieter.....verwendungszweck.....kundennummer angeben!!!(von deiner freundin)
sollten die sich weiterhin quer stellen drohe denen mit dem datenschutzbeauftragten...........ggf. rufe dort an......google dich mal durchs netz........
desweiteren wäre es schön wenn du uns mitteilen könntest ob das ein "erstantrag" war oder ein neuer antrag....ist nicht ganz ersichtlich............aus deinem post........
ich verbelibe mit einem "nur bares ist wahres!!!"

und:
"ehrlichkeit wird bestraft!"
gruß manu