Hallo,
sicherlich wurde das Thema schon das eine oder andere Mal besprochen, bitte um Nachsicht...
Ich habe ab Morgen (Montag, 23ten) eine Tätigkeit für drei Monate angenommen, wo sich eventuell danach etwas ergeben könnte (im Gespräch wurde schon ziemlich viel mit könnte, wäre möglich gearbeitet..je nachdem, wie man sich bewährt, wie sich das Arbeitsaufkommen entwickelt etc...), aber sicher ist wie gesagt nix.
Ich beziehe seit ein paar Monate ALG II und muss mich ja nun abmelden, aber mit der Aussicht, dass es tatsächlich nur drei Monate geht.
Da man sich ja sofort wieder arbeitslos melden muss, wenn das bekannt ist, müsste ich mich ja sofort wieder arbeitslos melden, um nicht in die Gefahr einer Kürzung zu kommen, oder?
Oder geht das schon aus der kurzfristigen bzw. befristeten Aufnahme der Tätigkeit hervor?
Vielen Dank für infos..
Gruß
Rollo