hi peter...............
ich verweise dich mal auf einen link.. bezüglich deines problems....................
www.datenschutz-berlin.de/doc/de/sonst/kontoauszuege.pdf
hier explizit seite 2-3
Hessisches Landessozialgericht
Aktenzeichen: L 7 AS 32/05 ER
Datum der Entscheidung: 22.08.05
Paragraph: § 67a SGB X, § 60 ff SGB I
Entscheidungsart: Beschluss
Überschrift: Kontoauszüge derr letzten drei Monate und Vermieterbescheiningung sind nicht Leistungserheblich und müssen daher bei Beantragung von
ALG II - Leistungen im Regelfall nicht vorlegt werden
zu dem dauerauftrag...............
soll dein vater kündigen.... und warte mit alg II antrag....1-2 monate...... er kann dir das geld ja auch in bar geben!!!!und wie gesagt. dein vater ist die nicht unterhaltspflichtig und du kannst auch keinen einklagen!!!!!´´
gruß manu