hi peter.........
ich muß dir leider mitteilen das das so einfach nicht mehr geht........
aber nu nicht den kopf hängen lassen!!!!
gehe folgender maßen vor:
ab zur AA und stelle einen antrag!!!
dort gibst du an:
einkommen : 0,00 €
kommen die dir mit dem kindergeld,DIESE anrechnung ist rechtswidrig!!!!
Kindergeld als Einkommen im Sinne des § 11 SGB II des Kindergeldberechtigten anzurechnen, ist rechtswidrig, wenn dieser das Kindergeld nachweislich dem erwachsenen Kind für Unterhaltszwecke zur Verfügung stellt.
Entscheidung: Sozialgericht Berlin
verkündet am 26. August 2005
Az.: S 37 AS 5501/05
kopiere dieses und nimm das ggf. zum AA mit!!!!
wenn die fragen wie du deinen lebensunterhalt die ganze zeit beschstritten hast, sage das du dir geld borgen mußtest und hast das kindergeld bekommen.
und noch eins.. kommen die vom AA mit dem spruch... einkommensnachweise von deinen eltern................ nenenene........... geht auch nicht da du hier in diesem falle keinen unterhalt einklagen kannst!!!!!
und lasse das mit dem attest....... bringt eh nix..........
kopf hoch.....
gruß manu