Erstmal das Amt hat mich damals genötigt einen Vertrag über rechte und pflichten zu unterschreiben darin stand auch die übernahme der Bewerbungskosten !
Trete auch anfang jeden Monat dort an um meine meine Bewerbungen schriftlich am Empfang abzugeben,
damit die versuchen diese an meinen Sachbearbeiter weiterzuleiten.
Bei der gelegenheit gebe Ich dann auch schriftlich den Bewebungskostenantrag ab mit allen quitungen sagten meist alles inordung die bearbeitungszeit soll 2 Wochen sein meist dauert es dann 6-8 Wochen und es ist plötzlich zusetzliches Geld auf den Konto,
aber in einer viel geringeren Summe drauf.
Seid Monaten verlange Ich einen Bescheid um die Kostenberechnung nachzuvollziehen habe auch schon wiederspruch eingelegt weil die nach 9 Wochen die Unterlagen nicht wiederfinden konten,
wollten zurückrufen nichts es kam irgendeine wohl ausgeloste Summe und ein Wiederspruchbescheid von Antrag der nur 4 Wochen zurück lag der Wiederspuch abgelehnt ist,
wieso verraten die mir seid Mai 2005 wie Sie rechnen ?
Und meine Frau haben Sie jetzt aus den ALG II rausgeschmissen ging immerhalb von 2 Wochen hatten die vorher in einen Brief angekündig Sie soll beim Sozialzentrum SGB II beantragen,
Sie hätten intern endschieden meine Frau könne überhaupt nicht arbeiten hat der von der Arbeitslosenberatung nach zig telefonischen Anrufen erfahren !
Meine Frau arbeitet halbtags verpackungstätigkeiten
(und hat Anfälle die alle paar Wochen nur im schlaft auftreten,
im normalen Leben alles kein grosses problem)
Ihr langjähriger Arzt hat Ihr schon oft bestätigt das Sie normal arbeiten darf und kann !
Und der Herr von der Arbeitslosenberatung sagte 'es ist ja egal woher das Geld'
kommt und wir sollen lieber keinen ärger machen Er hätte jetzt keine Zeit weil Er urlaub hat
und Wir sollen einfach SGB II beantrgen.
So nun zieht das Sozialzentrum jeden Cent mehr ab vom SGB II ab,
meine Frau hatte etwas Geld zu Weihnachten bekommen und vorher schon eine Sonderzahlung teilweise ziehen die über die halfte es SGB II ein,
beim ALG II wurde nur ein geringerteil abgezogen haben alles immer korekt angegeben.
Wie beantragt man eine wiederaufnahme in der Bedarftsgemeinschaft zum ALG II,
welches Formulare sind nötig ?
Den kampf muss Ich wohl fast erleine aufnehmen
(durch die Arbeitslosen'hilfe' habe Ich jetzt nur noch mehr schwierigkeiten).
Und das Amt will mir ein 1 Euro Job andrehen,
aber von den 180 Euro zieht das Sozialzentrum dann bestimmt 250 Euro wieder ab
Grüsse
F-Klein