Hallo Nicki,
in der Regel werdet ihr als eheähnliche Gemeinschaft gezählt.
Ich kann von hier aus jedoch nicht sagen ob dies auch so geschehen wird.
Getrennte Kassen und getrennte Kosten sind zumindest ein kleiner Hinweis darauf das es keine eheähnliche Gemeinschaft darstellt.
Was nunmehr im Schlafzimmer unter welcher Decke passiert, musst du niemanden auf die Nase binden.
Stelle den Antrag auf Leistungen und mache einen Untermietvertrag mit deinem Bekannten .... damit bist auch du im Falles eines Bruches der Beziehung abgesichert.
- Allerdings !!!! Nur wenn deine Angaben bezüglichst der getrennten Kassen u.s.w. in deinem Beitrag richtig waren, und auch überprüfbar sind .... ansonsten würdest du dich strafbar machen ... dies wollte ich ebenfalls anfügen.
Ferner würde ich prüfen ob du nicht Anspruch auf ALG I hast, weiterhin würde ich alle Angaben bezüglich deines Termines wegen Unterhalt machen, damit dir im Nachhinein keine Unannehmlichkeiten entstehen.
Sollte dein Freund dennoch zur Bedarfsgemeinschaft gerechnet werden so wird der Unterhalt welchen er für ein Kind zahlt seinem Einkommen abgezogen.
Dennoch glaube ich das es möglich ist deinen Freund aus der Berechnung somit aus ALG II rauszulassen, getrennte Kassen etc. dürfte möglich sein.
Hoffe dieser Beitrag konnte dir ein wenig helfen, bei weiteren Fragen .. einfach loslegen wir das heißt meine Kollegen/Kolleginnen und ich sind hier immer für dich da.
Also Kopf hoch Nicki, bage machen gilt nicht
Liebe Grüße
Sabrina