Hallo Tim,
dein Beitrag hört sich ja nicht gerade gut an
Nun die Sachlage stellt sich wie folgt dar:
Wenn Du mit deiner Ex-Frau zusammen wohnst, dann kann die ARGE deine Leistungen kürzen wenn deine Ehefrau ein Einkommen erzielt mit welchem sie auch einen Teil zu deiner Versorgung beitragen kann.
Die Mitarbeiter vom Amt, kennen eben nur die Zahlen und nicht jede Person persönlich um das Umfeld zu überschauen.
Hier müsstest du den Nachweis darüber führen das deine Frau nicht in der Lage ist dich finanziell zu unterstützen.
Ist leider so
Wohnst du allerdings alleine in einer Wohnung, darf das Amt diese Kürzung deiner Leistungen nicht vornehmen.
Zwar kann es durchaus sein das deine Frau je nachdem wie hoch ihr Einkommen ist dir gegenüber Unterhaltspflichtig ist, doch ehe dir daraus keine Mittel zufließen darf das Amt nicht kürzen und muss in Vorlage treten.
Die Grundversorgung muss gewährleistet werden, evtl. Ansprüche kann das Amt dann selbst bei deiner Ex-Frau einfordern.
Mein Tipp:
Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und im zweiten Fall in welchem Du alleine lebst würde ich Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 86 b Abs. 2 bei dem für Dich zuständigen Sozialgericht einlegen.
Die Dringlichkeit wäre gegeben das die Grundversorgung nicht mehr gewährleistet wäre.
Ich hoffe mein Beitrag konnte dir wenigstens ein wenig helfen .... und Kopf hoch es ist nicht alles so schlimm auch wenn es auf den ersten Blick den Anschein hat.
Liebe Grüße
Sabrina