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Zwang zu Unterhaltsvorschußantrag bei ALG II vor 6 Jahren, 4 Monaten
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Hallo, hätte mal eine Frage, lebe seit 6 Monaten getrennt von meinem Ex-Freund. Haben zusammen eine 3 Jährige Tochter. Mein Ex-Freund hat noch eine andere Tochter aus einer Ehe, sie ist 13. Ich selber beziehe AlG II und mein Ex-Freund ALG I. Jetzt kommt das Amt an und will sehen, ob mein Ex-Freund Unterhalt für unsere Tochter zahlt. Bevor ich da nicht mitwirke streichen die mir das ALG II. Das Problem: mein Ex-Freund zahlt keinen Unterhalt, weil er einfach zu wenig hat (mangelfallberechnung) eigentlich müßte er ca. 80 € zahlen. Habe mich aber mit ihm darauf geeinigt, nur 30 € in form von Sachleistungen zu bekommen z. B. Einkäufe, Kleidung für unsere Tochter etc. Die anderen 50 € gehen für seine Kosten für die Wöchentlichen Besuche bei uns drauf (er wohnt ca. 70 km weiter weg). Jetzt will das Amt, daß ich Unterhaltsvorschuß beantrage. Dürften die mich dazu zwingen - obwohl der Vater "zahlt (Sachleistungen" ? Und dürfen die Sachleistungen als Einkommen von meinem ALG II anrechnen? Ich will keinen Unterhaltsvorschuß beantragen, dann gäbe es Streit mit meinem Ex-Freund und das ist nicht im Sinne des Kindes. Und außerdem: wie sollte er Unterhaltsvorschuß dem Jugendamt zurückzahlen. Mitte des Jahres ist über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden!
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Nimue
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Re: Zwang zu Unterhaltsvorschußantrag bei ALG II vor 6 Jahren, 4 Monaten
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Hi Nimue,
das mit dem Unterhalt ist so eine Sache.
Dein Ex beziehnt ALG I, ist damit nicht erwerbstätig und hat somit einen Selbstbehalt von 770 Euro(West). Nun weis ich natürlich nicht was er an ALG I monatlich erhält. Es ist so, das alles was über dieses 770 Euro liegt zu Unterhaltsberechnung herangezogen wird. Da er, wie ich lese, gegenüber 2 Kindern Unterhaltspflichtig ist, wir dies unter den Kindern aufgeteilt.
Wenn er weniger als 770 Euro monatlich zur Verfügung hat, kann er natürlich keinen Unterhalt zahlen und du MUSST Unterhaltsvorschuss beantragen. Dies wird als Einkommen des Kindes gerechnet (sowie das Kindergeld)
Besteht denn ein titulierter Unterhaltsanspruch?(für beide Kinder) Wenn ja sollte er den Titel abändern lassen
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ramona34
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Re: Zwang zu Unterhaltsvorschußantrag bei ALG II vor 6 Jahren, 4 Monaten
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hi ramona und nimue..........
der selbstbehalt lag bei 840€ und ist angehoben worden auf 890€(west)
gruß manu
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manu
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Re: Zwang zu Unterhaltsvorschußantrag bei ALG II vor 6 Jahren, 4 Monaten
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manu schrieb:
hi ramona und nimue..........
der selbstbehalt lag bei 840€ und ist angehoben worden auf 890€(west)
gruß manu
du hast Recht, aber dieser Betrag ist nur für Erwerbstätige. Sind Unterhaltspflichtige nicht erwerbstätig sinkt der Selbstbehalt.
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ramona34
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Re: Zwang zu Unterhaltsvorschußantrag bei ALG II vor 6 Jahren, 4 Monaten
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hi ramona............
dankö-------------wieder mal dazu gelernt!!!!!
gruß manu............
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manu
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Re: Zwang zu Unterhaltsvorschußantrag bei ALG II vor 6 Jahren, 4 Monaten
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Karma: 11
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Hallo Nimue,
Also erst einmal, Du bist mit Abstand die erste Frau in Deutschland, von der ich höre das sie sich Gedanken darüber macht, wie ihr Ex den Unterhaltvorschuß zurück zahlen soll. Hut ab vor dieser Einstellung!
Aber keine Angst, wo nichts ist, kann auch das Jugendamt nichts holen, zumal die Insolvenz eingeleitet ist. Sie werden es zwar versuchen, aber das wird irgendwann vorbei sein. Beantrage getrost den Unterhaltvorschuß. Er steht Dir zu.
Ramona,
es hört sich gut an, wenn Du schreibst, dass Nimues EX den Unterhalttitel abändern soll. Das ist aber nicht so einfach. Beim Jugendamt wird er nichts erreichen.
Der Kindesvater muß diesen Titel über einen Anwalt bei Gericht einklagen. Aber er wird wenig aussicht auf Erfolg haben. Denn die Unterhaltsgesetze sind nicht für Väter gemacht. Ich habe versucht meinen Titel einzukalgen, da ich seiner Zeit 790 € Netto hatte. Von denen sollte ich 360 € Unterhalt zahlen. Ich wurde dazu verurteilt, mir einen 2 Job zu zulegen um den Unterhalt zahlen zukönnen. Natürlich war ein zweiter Job nicht möglich, da ich schon im ersten 9-12 Stunden gearbeitet habe. Das hat aber dem Gericht nicht interessiert. Also mit der Einklagung ist das so eine Sache.
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Dies ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung!
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