Hallo Kurti,
dein Anliegen scheint für Dich ein größeres Problem zu werden.
Da es sich um eine Überweisung handelt besteht Meldepflicht gegenüber deiner ARGE über die Höhe des Geldes welches du per Überweisung erhalten hast.
Ich kann und darf Dir hier keine Ratschläge geben welche nicht dem Gesetz entsprechen würden, daher muss ich Dir schreiben das wenn man Geld auf die Bank bekommt dieses gemeldet werden muss und das es sich hierbei natürlich auf deine Leistungen nach SGB II auswirken kann.
Es gilt das Zuflussprinzip und gleich aus welchem Grund sind dieses Einnahmen ob Geschenke oder Geldeinnahmen aus Verkäufen aus Arbeit oder sonstigem, diese Gelder sind als Einnahmen zurechenbar.
Einzige Ausnahme wäre evtl. ein Darlehen auch Privatdarlehen welches man zu einem bestimmten Zwecke erhält und zurückbezahlen muss, hier könnte ich mir gut vorstellen das dies nicht unbedingt anrechenbar wäre:whistle:
Da
d i e s ja bei dir nicht

so ist ... bleibt mir keine andere Möglichkeit als dir zu schreiben das dir der Betrag angerechnet werden wird.
Leider, ist so .... ich habe die Gesetze nicht gemacht.
Eine Rechtsanwalt wie von manu vorgeschlagen ...ztztztzt ... naja ... erst wenn es keine andere Möglichkeit mehr gibt.
Wenn alle Stricke reißen sollten, und du diese Summe angerechnet bekommen solltest, bliebe Dir noch die Möglichkeit in Form einer Ratenzahlung von max. 10% deiner Regelleistung diese Summe an die ARGE zurückzuführen, da du dieses Geld ja bereits zum Kauf eines Fahrzeuges benutzt hat um besser Arbeit finden zu können.
Leider ist dies so, ich hoffe ich habe dir trotzdem helfen können .....
Also Kopf hoch Kurti es wird schon werden.
Wichtig ist immer: Bei Ärger mit dem Amt immer ruhig,besonnen und sachlich bleiben.
Liebe Grüße
Sabrina