Hallo Bakela,
das ist ein Problem
Schon verständlich was du meinst, nur wird dies nichts bringen.
Das du hättest deinen Nebenverdienst dem Amt hättest melden müssen, brauche ich dir ja nicht unnötig erklären.
Nun ist das Kind eben in den Brunnen gefallen ... schaun wir mal wie wir es wieder rausbekommen.
Für das Amt gilt unter Hartz IV das immer der Monat in welchem eine Geldleistung zufliesst, der Monat ist in welchem der Betrag auch angerechnet wird.
Das du also einen Betrag splitten kannst, ist unmöglich ... zum einen weil dieses Gesetz mit den 100.-€ Freibetrag bei Nebentätigkeit erst seit 01.10.2005 gilt und auch nur wenn du ab diesem Zeitpunkt eine neuen Bewilligungsbescheid hättest,und zum anderen weil das Zuflussprinzip besteht wie bereits erläutert.
Halten wir fest, mit aufsplitten ist nichts, das einzigste was mir möglich erscheint, wäre dass wenn du für die Tätigkeit gewisse Unkosten gehabt hättest, so wäre es möglich diese zumindest ersetzt zu bekommen.
Hoffe dies hilft dir ein wenig, gerne hätte ich Dir etwas anderes geschrieben ... nur mache ich die Gesetze leider nicht
Liebe Grüße
Sabrina