meine freundin bezieht alg1. sie hatte am dienstag (11.00 uhr) post vom amt mit einem termin für dienstag (10.00 uhr). da die post später bei ihr einging als sie beim amt vorstellig sein sollte, war dies jedoch nicht möglich. direkt nach eingang des schreiben informierte sie das amt tel. darüber und beam einen neuen termin. am samstag erhielt sie vom amt jedoch eine "sperre" wegen terminversäumnis. wie kann sie sich wehren. das ist doch eine riesen sauerei.
gibt es vielleicht gesetze hierfür?
danke an alle helfer