Hallo,
bin die Bea.
Wir zwei, beide 27, sind zunächst - eigentlich - eine Wohngemeinschaft.
An sich erfüllen wir nach dieser Definition:
http://www.bildungslinks.de/content/view/912/116/
nicht die Voraussetzungen für eine eheähnliche Gemeinschaft, da wir üblicherweise getrennt wirtschaften, soweit möglich und uns grad ein Jahr kennen, aber so wie ich das nun im Nachhinein begreife, hat das Amt uns - nachvollziehbarerweise

- als eine solche bewertet und uns von vornherein gleich den entsprechenden Antrag mitgegeben, ohne lang zu fragen.
Ich geh davon aus, dass wir also im Zusammenhang mit unserem Antrag auf ALG II als zwangsverheiratet ("eheähnliche Wirtschaftsgemeinschaft") gelten.
Weitere Fakten:
* Wir sind wie gesagt beide 27.
* Er kassiert bereits seit zwei Monaten ALG I in Höhe von rund 900 Euro monatlich.
* Mein Konto ist restlos überzogen, er hat dagegen noch Vermögen mittlerer Höhe und das auch so angegeben, was er gar nicht so direkt hätte müssen, wie ich nun beim Lesen in diversen Foren herausgefunden habe.
Hab nun zwei wesentliche Fragen und fasse mich so kurz wie möglich:
1. Kann man das einigermaßen klar beschreiben, wie sich die Situation bzgl. meines Empfangs von ALG II (sofern der Antrag ÜBERHAUPT bewilligt wird) ändern würde, wenn er wieder Arbeit aufnimmt (realistische Schätzung: 1300-1500 netto)? Bekomme ich dann gar nichts mehr vom Staat, während hingegen er in voller Höhe für mich und alles andere aufkommt?
Oder wenn nicht: In welcher (anteilsmäßiger?) Höhe wird dann mein Anspruch auf ALG II reduziert?
2. Angenommen, mein Antrag auf ALG II wird nun ganz abgelehnt, weil wir als eheähnliche Gemeinschaft geführt werden und er noch zu viel gespartes Vermögen besitzt oder auch aus einem anderen ähnlichen Grund, den Angaben macht man ja jede Menge und wenn man darin dann was finden will, dann findet mans auch - habe ich dann dennoch zumindest Anspruch auf Krankenversicherung oder gibts dann einfach gar nichts für mich?
Viele Grüße!
Bea