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ich habe da mal eine kleine Anfrage zwecks Umzugskosten.
Hier die Schilderung des Problems:
Eine Bekannte ist ALG2 Empfängerin und bewohnt zur Zeit eine 76qm Wohnung und zahlt 470,- Euro inkl. Nebenkosten + 137,- Euro Gas Monatlich.
Sie wohnt mit Ihren Söhnen, 5 Jahre und 8 Jahre in dieser Wohnung.
Sie bekommt :
unterhalt kind(5 jahre) :171,-
unterhalt kind(8 jahre) :208,-
kindergeld :308,-
ALG2 :606,-
die 606,- Euro setzen sich wie folgt zusammen: 440,- Euro Lebensunterhalt und 166,- Euro Zuschuss für Wohnung/ Heizung.
Sie bekommt den Zuschuss für die Wohnung/Heizung nicht komplett bezahlt da Ihr Wohnraum(76qm) zu groß sei.
Meine erste Frage wäre ob die Antwort/ Begründung vom Amt richtig ist??
So nun will Sie Umziehen weil Sie die Kosten der Wohnung so nicht mehr tragen kann.
Wir beabsichtigen zusammen in eine 105 qm Wohnung in der 15 km entfernten Stadt zu ziehen.
Sie zieht in dieser Stadt weil Ihr ältester Sohn(8 Jahre) dort im Verein Fussball spielt( ca.3-4 Woche).Um die Spritkosten zu sparen.
Des weiteren weil Ihre Mutter in der Stadt wohnt und die Mutter sich um die Kids kümmern kann ohne das meine Bekannte immer 15km fahren muß.
Und weil Ihr zweiter Sohn(5 Jahre) hier die Möglichkeit hat länger als bis 16 Uhr in den Kindergarten zu gehen.( Wo er jetzt ist geht bloß bis 16 Uhr).
Was ja für eine Arbeitsaufnahme nicht ausreichend wäre.
Und Sie bekommt in der Stadt keinen so günstigen Wohnraum.
Sie macht den Mietvertrag der 105 qm Wohnung ( kostet warm 557,50 Euro monatlich).
Mit mir macht Sie einen Untermietvertrag. Ich bekomme 35,30 qm und zahle 200,- Euro warm Miete.
Sie hat demzufolge noch 69,70 qm und zahlt dann 407,50 Euro Miete.
Meine Fragen nun:
1.bezahlt das Amt jetzt die ganze Miete von 407,50 Euro??
2.gibt es Probleme mit den Untermietvertrag und worauf ist zu achten???
3.bezahlt das Amt die Kaution( 1072,50 Euro)?? wenn ja zu welchen Kontitionen??
4.bezahlt das Amt die Umzugskosten?? wenn ja, wieviel??
5.wann und wie muß das Amt informiert bzw. der Umzug beantragt oder gemeldet werden?? ( nicht das da Schwierigkeiten von Seitens des Amtes kommen??)
6.muß der Umzug von meiner bekannten beim Amt begründet werden?? wenn ja wie??
Ich Danke Ihnen im Voraus für die Mühen und verbleibe mit
MfG
M.R
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