Hallo Heike,
ganz nüchtern betrachtet hast Du mit der Angabe beim Amt einer eheähnlichen Gemeindschaft diese bereits eingeräumt.
Es wird daraufhin sehr schwer sein, diesen Widerspruch zum Erfolg zu bringen.
Ich hoffe es klappt !!!
Was nun die Sache mit dem Überbrückungsgeld betrifft, nun wenn dein Freund dieses nicht mehr beziehen sollte, könnte auch nichts angerechnet werden was nicht vorhanden ist.
Also, ab zum Amt und einen Antrag auf ALG II Leistungen stellen, wenn dein Freund keine sonstigen Leistungen erhält, würde ich ihm raten auch einen Antrag zu stellen.
Ein neuerlicher Antrag aufgrund der veränderten Verhältnisse hat nichts mit deinem Widerspruch zu tun, und muss bearbeitet werden.
Also nicht abwimmeln lassen.
Da heißt für Dich Heike ... KOPF HOCH es wird sich alles zum guten wenden !!!!!
Liebe Grüße
Sabrina