Hallo Corri01 ,
zusammen bildet ihr eine Bedarfsgemeindschaft, in der euer beider Einkünfte einfließen.
Dies bedeutet:
Gesamtbedarf - Einkommen Freundin - Einkommen von dir wenn vorhanden = Leistungen welche ihr erhaltet.
Wenn deine Freundin sich nun eine eigene Wohnung nimmt, würde dies zwar bedeuten das ihr Einkommen in die Berechnung nicht mehr einfließt, doch sollte man dann bedenken ob deine jetzige Wohnung auch noch den Kritierien von Hartz IV bezogen auf Größe und Kosten entspricht.
Und dadurch das deine Freundin eine eigene Wohnung unterhalten muss, der Verlust durch weitere Mietkosten etc. vielleicht viel größer wäre.
Dies müsste im einzelnen genau errechnet werden.
Auf unserem Portal findest du hierzu einen schönen ALG II - Rechner mit welchem du das genau durchrechnen könntest.
Ich hoffe ihr beiden findet die richtige Lösung, nur lasst den Kopf nicht hängen denkt an Euch und eure Zukunft !!!
Liebe Grüße
Sabrina