
hallo jürgen! das ist eine gute frage! kann die eigentlich nur den tip geben, gehe mal zu deinem zuständigen arbeitsamt oder arge und frage da mal nach. nicht abwimmeln lassen. ich denke mal das du einen teil zum lebensunterhalt dazu bekommen könntest,aber ich denke mal nur denn in der form des arbeitslosengeldes 2 auch genannt hartz4. weil du als selbstständiger hast ja auch sicherlich immer unterschiedliche einkommen. aber für den fall das du wirklich anspruch auf alg2 hast,übernimmt auch die arge in der regel die renten und krankenkassen beiträge. versuche am besten mal dein glück,nehme dir viel zeit mit bei dem besuch der arge.hoffe du hast erfolg!!!