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nachfrage vor 6 Jahren, 6 Monaten
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wie ist das wenn ein die arbeit nicht gefällt?? Ich möchte eine andere arbeit haben. Bekommt man da dann eine kurzung? bekomme alg2 und ich habe es meine fallmanagerin gesagt.
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micha
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Re: nachfrage vor 6 Jahren, 6 Monaten
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Hallo Micha,
sei vorsichtig wenn du Arbeit einfach ablehnst!
Hilfebedürftige müssen jede Chance nutzen, ihren Lebensunterhalt oder wenigstens einen Teil davon wieder selbst zu verdienen. Arbeit ist grundsätzlich zumutbar, wenn der Hilfebedürftige dazu geistig, seelisch und körperlich in der Lage ist. Niemand darf einen Job ablehnen, weil er nicht der Ausbildung entspricht, der Arbeitsort weiter entfernt ist als der frühere oder weil die Bedingungen subjektiv ungünstig scheinen. Auch eine Entlohnung unterhalb des Tariflohns oder des ortsüblichen Entgelts ist nicht von vornherein Grund zur Ablehnung. Nicht zumutbar sind aber Arbeiten, die gegen die guten Sitten verstoßen, z.B. weil die Bezahlung mehr als 30 Prozent unter dem ortsüblichen Entgelt liegt.
Nicht zumutbar sind auch Tätigkeiten, die die Rückkehr in den früher ausgeübten Beruf erschweren, die Pflege eines Angehörigen behindern oder die Erziehung eines Kindes gefährden. Nicht gefährdet ist die Erziehung von Kindern ab drei Jahren, die in einer Tageseinrichtung oder auf sonstige Weise betreut werden. ine Arbeit ablehnst.
Gruß
Remhagen
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Remhagen
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Re: nachfrage vor 6 Jahren, 6 Monaten
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das ist ein 1Euro-job, ich lehne ja auch nicht ab ich will nur wo anders hin, das ist nix für mich komme da nicht mit klar
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micha
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Re: nachfrage vor 6 Jahren, 6 Monaten
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Was meinst du damit >>> "das ist nix für mich komme da nicht mit klar" ?? Kannst du das etwas deutlicher erklären?
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Remhagen
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Re: nachfrage vor 6 Jahren, 6 Monaten
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ist dein jetztiger 1 euro job ein handwerklicher? wo du ua. schwer tragen musst bzw. dich körperlich anstrengen musst?
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markus_h
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