Hallo,
unter folgendem Link findest Du einen vernünftigen Online - Rechner für ALG II
www.arbeitslosen.info/component/option,c...,38/task,view/id,31/
Der Unterhalt deiner Kinder wird natürlich von deinem Gehalt abgerechnet, so das deinen Angaben zufolge lediglich die 1300.-€ netto zu berücksichtigen wären.
Weiterhin werden die Kosten für den Arbeitsaufwand, wie z.B. Fahrtkosten zur Arbeit u.s.w. in Abzug gebracht.
Da du keine Leistungen aus ALG II bzw. Hartz IV beziehst, müssen deine Verbindlichkeiten mit berücksichtigt werden.
Dies gilt jedoch nicht bei deiner Freundin, da Hartz IV nicht für Schuldentilgung gedacht ist, sondern vielmehr eine Grundsicherung darstellen soll.
Da du jedoch in Arbeit stehst und somit nicht in Leistungsbezug, müsste dein Kredit,dein Unterhalt für deine Kinder, sowie dein Aufwand für Arbeit bei deiner Leistungsfähigkeit in Abzug gebracht werden.
Weiterhin zu berücksichtigen wären, deine anteiligen Unterkunftskosten, Nebenkosten etc., welche du ja auch aus deinem Verdienst leisten müsstest.
Na, wird schon werden .... und Kopf hoch .... alles dürfen die auch nicht
Liebe Grüße
Sabrina