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Alg II-Antrag , 2.Versuch... vor 6 Jahren, 6 Monaten
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Hallo nochmal!
Ich glaube ich wurde vorhin etwas missverstanden.
Wenn ich Arbeitslosengeld II (nach einem Jahr Arbeitslosigkeit) beim SOZIALAMT beantrage, welches Datum ist dann maßgebend: Der Tag der Aushändigung des Antrags an mich oder der Tag der Abgabe des Antrags?
Herzlichen Dank!!!
Gruß,
bentfeld
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bentfeld
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Re: Alg II-Antrag , 2.Versuch... vor 6 Jahren, 6 Monaten
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Hallo,
normal der Tag der Aushändigung, da auf deinem Antrag für ALG II normalerweise auch ein Datum steht.
Weiterhin bist du ja vorstellig geworden auf dem Amt, somit ist dies auch Datumsmäßig erfasst, dementsprechend gilt auch der Leistungsbezug ab diesem Datum, sofern zu diesem Zeitpunkt keine anderen Leistungen z.B. aus ALG 1 geflossen sind.
Liebe Grüße
Sabrina
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Sabrina
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Re: Alg II-Antrag , 2.Versuch... vor 6 Jahren, 6 Monaten
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Hallo,
der Tag der Antragstellung ist maßgebend; also der Tag an dem du den Antrag stellst; wenn du z. B. zum Amt gehst und sagst "ich beantrage ALG II" . Von diesem Tag an läuft, bei Bewilligung, die Leistung. Dieser Tag wird dann vom Amt i.d.R auf d. Antrag vermerkt. Den Antrag kannst du später abgeben.
Gruß
Remhagen
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Remhagen
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Re: Alg II-Antrag , 2.Versuch... vor 6 Jahren, 6 Monaten
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aushändigungstag.
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vroni
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