Freu Dich doch, wenn Du nicht erwerbsfähig bist, geh doch zur Sozialamt. Da bekommst Du Sozialhilfe. Alle, die nicht erwerbsfähig sind, erhalten Sozialhilfe. So steht das im Gesetzbuch.
Die Frage ist nur, wie ein Sachbearbeiter feststellen kann, dass Du nicht erwerbsfähig bist.
Das gilt nur für die jenige, die nie wieder in ihrem Leben fähig sind zu arbeiten.
Das ist aber nicht Dein Problem.
Du gehst, wie das Gesetz will, mit dem Wisch von Arge zum Sozialamt und beantragst die Sozialhilfe, die ist genauso hoch, wie alg 2.