Hallo bloodyromance,
Arbeitslose können jetzt mehr von ihrem Zuverdienst behalten. Künftig gilt ein pauschaler Absetzbetrag von 100 Euro. Das heißt, die ersten 100 Euro jedes Monatsverdienstes bleiben auf jeden Fall in der eigenen Tasche. Ab dem 101. Euro bis zu 800 Euro brutto können Arbeitslose 20 Prozent zusätzlich zum ALG II behalten. Wer mehr als 800 Euro verdient, bekommt davon zusätzlich zehn Prozent. Die pauschale Obergrenze für Freibeträge liegt bei Arbeitslosen ohne Kinder bei 1200, bei den anderen bei 1500.
Welche Einkommen werden angerechnet?
Alles Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit und selbstständiger Tätigkeit
Einkommen aus Vermietung/Verpachtung; Ausnahme: Untervermietung von Teilen der selbstgenutzten Wohnung/des selbst genutzten Hauses, um die Unterkunftskosten zu senken
Kapitaleinkünfte
Unterhalt
Kindergeld; Ausnahme seit 1.10.2005: Eltern geben Kindergeld an volljähriges Kind, das nicht bei ihnen wohnt
Krankengeld
Wehrsold/Zivildienstentgelt
Einkommen eines Inhaftierten (außer Taschengeld)
einmalige Einnahmen (wenn mehr als 50 Euro im Jahr), z.B. Lohnnachzahlungen, Steuer- und Nebenkostenrückerstattungen. Ausnahme seit 1.10.2005: Eigenheimzulage, wenn sie nachweislich zur Tilgung eines Kredits auf das selbst genutzte Wohneigentum eingesetzt wird.
Nicht als Einkommen gelten:
Erziehungs- und Pflegegeld
Blindengeld
Zuwendungen der freien Wohlfahrt (sofern sie nicht dem Lebensunterhalt dienen und die Lage des Empfängers nicht so verbessern, dass sein Leistungsanspruch erlischt)
Grundrenten für Kriegsopfer, Entschädigungen des Bundes für Nazi-Opfer
zweckbestimmte Leistungen (z.B. Entschädigung für Blutspender, Mobilitätshilfen, Leistungen der Pflegeversicherung, Ausgleichsleistungen für SED-Opfer, Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten, steuerfreie Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit als Übungsleiter, Witwen-/Witwerrente für das so genannte Sterbevierteljahr, vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers, wenn zusätzlich zum Lohn gezahlt)
Arbeitsförderungsgeld für Behinderte
Kindergeld, wenn Eltern es an volljähriges, nicht bei ihnen wohnendes Kind überweisen (seit 1.10.2005)
monatliche Einnahmen von max. 100 Euro, die ein Sozialgeld beziehendes Kinder unter 14 Jahren z.B. aus Ferienjobs erzielt.
Gruß
Remhagen