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Ärztliche Untersuchung vor 4 Jahren, 3 Monaten
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Hallo,
ich betreue eine Person, sie chronisch depressiv ist.
Bisher hat er stets Alg2 bezogen. Im Alg2-Bogen hatte er angegeben, dass er drei Stunden pro Tag arbeiten kann. Dies hatte 2 Folgen:
1) Er bekommt Alg2, keine Sozialhilfe.
2) Er bekam auch eine Eingliederungsvereinbarung vom JobCenter geschickt, die er hätte unterschreiben sollen (danach hätte er vier mal im Monat sich bewerben müssen).
Im Moment ist die Person nicht arbeitsfähig, weil eben immer noch psychisch erkrant. Andererseits ist es gut möglich, dass sich seine gesundheitliche Situation weiterhin verbessert (bspw. ist es gut möglich, dass er in Kürze mit Reha-Maßnahmen beginnt).
Nun ist er zu einer ärztlichen Untersuchung vom JobCenter geladen.
Weiß jemand, in welchen Kategorien die Diagnosen hier ausfallen? Gibt es z.B. eine Kategorie, nach der eine Person zwar als arbeitsfähig gilt (und somit weiterhin Alg2, und keine Sozialhilfe bezieht), somit auch an unterschiedlichsten Rehamaßnahmen gefördert teilnehmen kann, aber gleichzeitig nicht zu 1EURO Jobs oder Eingliederungsvereinbarungen verpflichtet werden kann?
Kann ich entsprechende Regeln irgendwo nachlesen?
Herzlichen Dank!
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Re: Ärztliche Untersuchung vor 4 Jahren, 3 Monaten
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Hallole, dazu kann ich Dir folgendes sagen: musste wegen 2Bandscheibenvorfällen, -die einem natürlich niemand ansieht- zum Gutachten. Dort wird man wirklich auf Herz und Nieren gepfüft. Ich wurde dann auch gefragt, ob ich noch arbeiten kann ich beantwortete das mit ja z.b. Wechseltätigkeit.
ALGII bekommt man nur wenn man noch arbeiten kann, auch wenn es nur stundenweise ist. Sozialhilfe, bzw rente wenn man komplett arbeitsunfähig ist und nicht mehr arbeiten kann.
Also, es gibt nur 2 Möglichkeiten : Arbeitsfähig ALGII
Arbeitsunfähig : raus aus der Statistik und Sozialhilfe.
Ich spreche hier von meinen Erfahrungen und bin Laie
LG Mira
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