Hallo,
du hast doch bestimmt einen Zeugen bei dieser Firma die die Bestätigen kann, dass du zwecks eines Vorstellungstermins dort gewesen bist. Egal ob das Vorstellungsgespräch stattgefunden hat oder nicht, aber das reicht als Beweis für die Arge.
Welche Leistungen bekommst du ( ALG I, ALG II).
Eines vorweg:
ALG II gibt es nur bei Bedürftigkeit. Das heißt, dass du deine Bedürftigkeit nachweisen musst.
Schau mal hier auch unter "Anrechnung von Vermögen für Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II)":
www.finanztip.de/recht/sozialrecht/arbeitslosengeld-II.htm