Hallo Anne,
Die Bundesagentur für Arbeit stellt in diesem Zusammenhang klar:
„Einen Rechtsanspruch auf Urlaub gibt es für Arbeitslose in der Tat nicht. Die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes greifen nämlich nicht für diesen Personenkreis. Sehr wohl könne aber die Agentur für Arbeit einer Urlaubsreise bis zu drei Wochen zustimmen."
Als grundlegende Voraussetzung für eine solche Zustimmung betrachtet man, dass aller Voraussicht nach kein Arbeitsangebot zur Verfügung steht.
Somit haben Arbeitslose kein grundsätzliches Recht auf Urlaub. Etwas anders ist es jedoch, wenn ein z.B. ALGII-Bezieher einen Minijob oder einen 1€Job wahrnimmt. Hier steht ihnen zumindest anteilig Urlaub aus Tätigkeit heraus zu.
Mein Tipp:
Spreche am besten mit deinem Fallmanager ob die Möglichkeit besteht einen längeren Urlaub genehmigt zu bekommen.
Gegen Auslandsaufenthalt hingegen selbst kann die ARGE keinen Widerspruch haben.
Leider kann ich Dir keine bessere Auskunft geben, ich mache die Gesetze nicht
Versuche es mal mit einem sachlichen Gespräch, und Kopf hoch ... es wird schon !!!!
Liebe Grüße
Sabrina