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Nee, ist nicht richtig. Du hast einen Freibetrag von 100 Euro. Von dem über diesen Grundfreibetrag hinausgehenden Nebeneinkommen sind 20% von € 101 bis € 799 anrechnungsfrei. Zwischen € 800 und € 1.200 (€ 1.500 für Bedürftige mit Kind) sind 10% des Einkommens anrechnungsfrei.
Wenn du genau 400 Euro dazu verdienst, bleiben dir also 160 Euro.
100 Euro Freibetrag + 20% von den restlichen 300 Euro sind 160 Euro.
Dies ist gesetzlich im SGB so geregelt. Sie dürfen dir also nur 240 Euro abziehen. Dies müßte eigentlich jede ARGE wissen.
Hier der Gesetzestext:
SGB II § 30 Freibeträge bei Erwerbstätigkeit
Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. Dieser beläuft sich
1.für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 800 Euro beträgt, auf 20 vom Hundert und
2.für den Teil des monatlichen Einkommens, das 800 Euro übersteigt und nicht mehr als 1.200 Euro beträgt, auf 10 vom Hundert.
An Stelle des Betrages von 1.200 Euro tritt für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die entweder mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder die mindestens ein minderjähriges Kind haben, ein Betrag von 1.500 Euro.
Das kannst du deiner ARGE mal vorbeibringen.<br><br>Post geändert von: Guru, am: 11/10/2007 17:19
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