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Ich habe seit Jahren ein Bankschließfach. Ich habs mir zur Gewohnheit gemacht, dort alle meine Unterlagen einzuschließen, wie Zeugnisse, Versicherungspolicen usw. Keinerlei verwertbares oder wertvolles Zeug da drin.
Jetzt verlangt das Amt von mir eine Kontenauflistung von der Bank (um sicher zu gehen, dass ich nicht noch mehr Konten habe als ich in meinem Antrag angegeben habe). Ich entgegenete, dass ich doch, wenn ich das wirklich wollte, einfach bei einer anderen bank ein Konto eröffnen könnte, ohne dass die was davon mitbekommen, also wozu die Kontoaulistung? Die lassen sich auf keine Diskussion ein, sie wollen schriftlich von der Bank aufgeführt haben, wie viele Konten ich habe.
Die wollen mich schikanieren, wo sie nur können, weil ich mich weigere, meine Kontoauszüge abzugeben.
Jetzt habe ich mir von der Bank eine Kontoauflistung geholt (hat mich nix gekostet). Dort ist mein Girokonto augelistet (nix drauf), mein Sparbuch (10 Euro) und mein Bankschließfach.
Muss ich mit Briefen und Fragen bezüglich des Inhaltes des Bankschließfaches rechnen? "Darf" ich überhaupt so etwas haben, oder wollen die wohl wissen, was ich da "die letzten 3 Monate" drin gehabt habe (meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate werden die extra nicht bekommen).
Wenn jemand Bescheid weiss, bitte antworten. DIe versuchen einem echt das Leben schwer zu machen, wo sie nur können.<br><br>Post geändert von: berzerker, am: 11/10/2007 03:41
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