Mahlzeit. Ich bin seit dem ersten dieses Monat arbeitslos und das Amt wollte von mir die Kontoauszüge der letzten 3 Monate. Ich habe beim Termin diese Woche dann einige Infos ausgedruckt und der freundlichen Sachbearbeiterin vorgelegt, sagte auch dass es sich bei den Kontoauszügen um Sozialdaten handelt, dass ich ein Recht auf Privatsphäre habe und niemanden meine Kontobewegungen etwas angehen sowie dass man meine Bedürftigkeit an Hand des aktuellen Kontostandes ersehen kann.
Die Sachbearbeiterin meinte, dass man bei Erstanträgen aber IMMER die Kontoauszüge vorzeigen muss und ich mich irren würde. Sie sagte, es sei richtig, bei FOlganträgen darf das Amt keine Auszüge verlangen, aber bei Erstanträgen wäre dies Teil der Mitwirkungspflicht.
Sie hat mir jetzt nochmal schriftlich mitgeteilt, dass ich 2 Wochen Zeit habe, die Auszüge abzugeben, ansonsten kein Geld.
Sie sagte, das wäre nur, um zu sehen, ob ich sonstige regelmäßige Geldeingänge hätte und wenn ich nichts zu verbergen hätte, könnte ich die ja ruhig vorzeigen. Ich antwortete, "wenn sie nichts zu verbergen haben, dann zeigen Sie mir auch Ihre."
Ich hatte im letzten Jahr das selbe Spiel mitgemacht, habe Antrag auf einstweilige Anordnung beim zuständigen Sozialgericht gestellt, die haben dann "plötzlich" für einen Monat bewilligt, dann das selbe Spiel: "Wir wollen ihre Kontoauzüge."
GANZ SCHMUTZIGER TRICK DER ARGE:
Das Sozialgericht MUSS Anträge auf einstweilige Anordnung ablehnen, wenn kein dringender Grund besteht, und da das Amt für EINEN (!) Monat einen Bewilligungsbescheid ausgestellt hat und mir für einen Monat Geld bewilligt hat, bestand keine Eilbedürftigkeit mehr. Ich habe dann nochmals einen Antrag gestellt, der wurde abgelehnt. Begründung: Ich beziehe ja noch Geld und muss erst warten, bis die wieder kein Geld zahlen. ALso hätte ich den Monat abwarten müssen (ich hatte ja für den Monat wegen dem plötzlichen Bewilligungsbescheid Leistungen erhalten). Das ist ein ganz schmutziger Trick, aber das Gericht MUSSTE meinen Antrag ablehnen, obwohl ich im Recht war. Im Endeffekt habe ich die Auszüge vorgezeigt, weil ich auf den ganzen Scheis einfach kein Bock hatte.
Was soll ich tun????
Ich werds diesmal drauf ankommen lassen. Ich werde so lange Anträge auf einstweilige Anordnung stellen, bis es bewilligt wird. Mir egal. Sollen die eben jeden Monat einen Bescheid ausstellen. Mal kucken, wer nun mehr Freizeit hat
Ich möchte ausserdem Anzeige erstatten. Das was die tun ist doch strafbar oder?
Das Verlangen von Sozialdaten, zu deren Herausgabe man laut dem Gesetzgeber nicht verpflichtet ist, unter Androhung von Leistungsverweigerung, erfüllt doch den Tatbestand der Nötigung oder?
Hat die Frau Recht? Muss man die Auszüge abgeben bei Erstanträgen?
PS: Ich sagte, dass man leistungsirrelevante Kontobewegungen schwärzen (übermalen) darf, die Sachbearbeiterin meinte, dass man ja dann davon ausgehen muss, dass der Antragssteller illegale Zahlungseingänge auf dem Konto habe. ?!??!?!?!?!
Deutschland schafft Gesetze, aber die Ämter halten sich selbst nicht daran, und selbst wenn man sie darauf hinweist, lenken die nicht ein.<br><br>Post geändert von: berzerker, am: 11/10/2007 03:14