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Kürzung der Unterkunftskosten vor 4 Jahren, 9 Monaten
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Habe heute einen netten Brief von der ARGE bekommen, Kürzung der Unterkunftskosten und Nebenkosten zum 01.04.2008.
Von jetzt 352 Euro auf 265 Euro!!! Meine Wohnung hat 60 QM, das is schon wenig finde ich, am besten man wohnt unter der Brücke.. da müssen die nichts zahlen, das wollen die doch nur.
Ich glaub bei denen hakt es..
Für das Geld bekommt man bei uns keine Wohnung und ich wohne schon auf dem Land.. wo die Mieten niedrig sind.
Sollte ich dagegen Einspruch einlegen, hat das Sinn auf Erfolg???
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Re: Kürzung der Unterkunftskosten vor 4 Jahren, 9 Monaten
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Bist du denn alleinstehend ? wenn ja dann ist die normale größe der Wohnung zwischen 40 und 45qm für alleinstehende welche vom Amt gezahlt wird.<br><br>Post geändert von: Tom, am: 21/08/2007 13:44
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Re: Kürzung der Unterkunftskosten vor 4 Jahren, 9 Monaten
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Ja wohne alleine, aber die zahlen das schon seit 2 Jahre so.. deswegen wunder ich mich jetzt ein wenig...
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Re: Kürzung der Unterkunftskosten vor 4 Jahren, 9 Monaten
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hallo corri01!
lege auf jedenfall umgehend widerspruch ein. ein exemplar wie dein widerspruch aussehen könnte habe ich dir eingefügt,kannst du auch so, eins zu eins übernehmen,nichts zutreffende bitte streichen,aber denke ich mal ist nicht nötig. wenn du noch in erwegung ziehen solltest einen anwalt/tin aufzusuchen wegen deiner sache,dann nehme einen für sozialrecht.
einen beratungsschein bekommst du bei deinem zuständigen amtsgericht,kostet 10 euro,mit dem gehst du dann zum anwalt und läßt dich beraten. aber nur wenn du es möchtest. für weitere fragen bitte posten!
gruß franky
Name .........................................................
Strasse .......................................................
PLZ/Ort ......................................................
Datum: ............................
An die ausstellende Behörde
(Arbeitsagentur; Sozialamt, Arbeitsgemeinschaft ARGE)
..........................................................................
Strasse .............................................................
PLZ/Ort .............................................................
per Einschreiben oder gegen Empfangsbestätigung
Betr.: KD-Nr. ...................................... / Bescheid zum SGB II vom ….….............……
WIDERSPRUCH
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen o.g. Bescheid über Leistungen nach dem SGB II bewilligt für den Zeitraum vom .................. bis .................. lege ich hiermit Widerspruch ein.
Begründung:
Sie haben für Unterkunft und Heizung für o.g. Zeitraum zu geringe Leistungen bewilligt. Die Kosten meiner / unserer Wohnung liegen mit nur geringfügig über der von Ihnen genannten Mietobergrenze. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg befürwortet hingegen einen Zuschlag von 10 Prozent zur Mietobergrenze, um die „jeweiligen Verhältnisse des örtlichen Wohnungsmarktes … realitätsnah abzubilden“ (Aktenzeichen 4 MB 1798/01 vom 25.10.2001).
Zudem kann ich / können wir beim derzeitigen Wohnungsmarkt in .......................... keine Senkung unserer Mietkosten erreichen, die die entstehenden Umzugskosten rechtfertigen würden.
Ich beantrage daher, die tatsächlich entstehenden Kosten für Unterkunft und Heizung weiter vollständig zu übernehmen und einen rechtmittelfähigen Bescheid.
Mit freundlichen Grüßen
…………………….........…
Unterschrift<br><br>Post geändert von: franky, am: 21/08/2007 14:00
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Franky
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Re: Kürzung der Unterkunftskosten vor 4 Jahren, 9 Monaten
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Dann würde ich Widerspruch einlegen denn da sie mittlerweile seit 2 Jahren diese Miete bezahlt haben können Sie meiner Meinung nach nicht einfach so mit einem mal sagen sie kürzen dir die Miete sie könnten dich auffordern die Kosten zu senken durch Umzug oder ähnliches.
Also leg zuerst einmal Widerspruch ein aber Achtung die haben dann 3Monate Zeit bis sie dir über die Entscheidung dazu Bescheid geben müssen, ich denke ein anderer Berater aus dem Team wird sich das hier auch einmal anschaun und dir detailliertere Informationen diesbezüglich geben.
Beste Grüße
Tom
Edit Franky war schneller  <br><br>Post geändert von: Tom, am: 21/08/2007 14:02
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Re: Kürzung der Unterkunftskosten vor 4 Jahren, 9 Monaten
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Danke für Eure Hilfe, hört sich doch schonmal recht gut an...
Eine Frage habe ich aber noch:
Ich habe ein Buch über Hartz 4 was extra herausgegeben wurde, da steht sehr viel drinn, auch unter anderem das für eine Person 45 - 50 wm zur Verfügung stehen darin sollte 1 Wohnraum enthalten sein. Denn habe ich auch nur, das Wohnzimmer.. weiterhin steht da das zur Wohnfläche nicht das Bad und die Küche hinzugerechnet wird. Wenn ich die Fläche von beiden Räumen abziehe, ich habe 59,8 qm, dann komme ich ja schon an die 50 qm ran... oder sehe ich das falsch?? Könnt ihr mir sagen, wo ich im Netz dazu den Paragraphen finde??.. habe viel gesucht aber nichts gefunden bis jetzt..
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