Hallo,
Ich schildere mal den Sachverhalt:
Ich beziehe seit Beendigung meines Zivildienstes und während meiner Ausbildung die bis heute anhält ALG2. (seit Ende 2004) Ich habe eine Wohnung die ca. 270€ im Monat Warmmiete kostet und erhalte dadurch das ich Schüler-Bafög und Kindergeld beziehe ca. 3€ und die Miete von der Arbeitsagentur (bei uns in Jena -> "jenarbeit").
Jetzt bin ich mit meiner Freundin seit Oktober letzten Jahres zusammen, wir kennen uns schon 4 Jahre, kommen sehr gut miteinander aus und würden gerne zusammenziehen. Meine Freundin wohnt jetzt noch zu Hause und fängt ab Oktober an zu studieren. Sie bekommt Kindergeld aber kein Bafög da Ihre Eltern zu viel verdienen (aber trotzdem nix an sie zahlen) Desweiteren jobt Sie nebenbei in einer Kneipe auf 400€-Basis um Ihr o.g. Studium zu finanzieren.
Ich habe mich schon durch nen Haufen Foren und Urteile gelesen, habe aber trotzdem noch ein paar offene Fragen und hoffe das hier jemand Rat weiß.
Ist denn ein Umzug ohne weiteres möglich und wie werden wir dann gezählt? Als Bedarfsgemeinschaft? Was würden wir an Unterstützung bekommen? Kann ich auch "freiwillig" die teurere Wohnung beziehen und die Differenz zur Miete die ich haben darf (bei uns 295€) drauflegen? Wie ist das mit der Kaution, den Umzugskosten und evtl. einem Kühlschrank (meiner ist kaputt)? Was wäre den sonst noch zu beachten?
Ich hoffe das waren nicht zu viele Fragen. Ich wollte nochmal sagen das ich mich natürlich nach meiner Ausbildung um einen Job bemühe, nur z.zt. geht es leider nicht anders.
mfg reflo

<br><br>Post geändert von: reflo, am: 20/06/2007 09:44