Hallo,
die Freundin hat gearbeitet und befindet sich in Mutterschaft. Sie hat zu ihrem Verdienst (700 € nt.) AlG II bezogen u. a. auch deswegen, weil sie schon ein Kind hat.
Das Paar ist jetzt zusammen gezogen und die Agentur für Arbeit möchte Unterlagen von denen haben (Kontoauszüge, Kopien seiner Verdienstbescheinigungen, Kopien seines Sozialversicherungsausweises, Kopien vom Fahrzeugschein, Kopie seiner Krankenversichertenkarte, ...).
Ihnen wurde gesagt, dass bei seinem Verdienst (1000 € nt.) eine Kostenübernahme sehr unwahrscheinlich ist.
Seine Freundin hat eine Tochter, die dieses Jahr eine Klassenfahrt macht. Diese Kostenübernahme wurde bereits positiv beschieden. Jetzt, wo sie zusammen wohnen, könnte diese Entscheidung widerrufen werden.
Meine Fragen:
1.) Welche Gelder können sie insgesamt beantragen? Formlos oder gibts dafür Antragsvordrucke?
2.) Darf das Amt ohne Einschränkung jegliche Unterlagen wie z. B. Kontoauszüge einsehen? Ich meine mich erinnern zu können, dass z. B. Kontoauszüge nicht eingesehen werden dürfen. Dazu gibts wohl auch ein Gerichtsurteil. Allerdings finde ich kein entsprechendes.
3.) Was müssen sie sonst noch beachten?
4.) Welche Gelder können sie sonst noch bei anderen Stellen beantragen?
5.) Kann die Entscheidung bezgl. Kostenübernahme der Klassenfahrt wieder widerrufen werden?
...???
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
Marcel
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