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Hallo Frühling,
deine Frage lässt sich hier pauschal nicht beantworten.
In erster Linie ist man als Empfänger von Leistungen natürlich verpflichtet alles in eigener Macht stehende zu unternehmen um aus dem Leistungsbezug auszuscheiden.
Hierzu gehört auch sich zu bewerben.
Wenn Du dich nunmehr für einen 1,50 € Job vorstellen musst, gehe ich mal davon aus das eine Eingliederungsvereinbarung bereits geschlossen wurde, weiterhin gehe ich mal davon aus das dort wohl drinne steht welche Pflichten und Rechte du hast.
So lange du die darin enthaltenen Pflichten erfüllt hast kann es eigentlich zu keinen Sanktionen daraus führen.
Solltest du jedoch eine Anzahl an Bewerbungen tätigen müssen und hast dies nicht getan, kann dies zu Leistungskürzungen führen.
Liebe Grüße
Sabrina
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