|
Hallo
Ich habe gegen meine Leistungen zum ALG 2 Klage eingereicht. So eine Klage dauert bekanntlich mindestens 1 Jahr bis zur Entscheidung.
Nun musste ich für die folgenden 6 Monate, in denen mir ALG 2 bewilligt wurde, wieder eine neue Klage gegen ALG 2 einreichen, mit derselben Begründung wie beim erstenmal.
Laut Sozialgericht kann man die Klage nicht erweitern, sondern muss alle 6 Monate neu gegen die Leistungen /ALG 2 klagen, auch wenn dies die selben Gründe betrifft.
Das ist doch total bescheuert.
Als Arbeitsloser ständig Klage einreichen ist nicht günstig.
Irgendwann steigt da doch der Rechtschutz aus.
Hat jemand Erfahrung wie das mit Klagen gegen die Leistungen / ALG 2 ist.
Musstet Ihr auch alle 6 Monate die gleiche Klage einreichen, nur weil ein anderer Bewilligungszeitraum betroffen ist?
nawtor
|