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Arbeitsgelegenheit-Sanktionen-Bedarfsgemeinschaft vor 5 Jahren, 2 Monaten
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Hallo. Sind von den Sanktionen z. B. durch Nichtnachkommen der
Arbeitsgelegenheit auch die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (Partner + Kind) betroffen?
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Re: Arbeitsgelegenheit-Sanktionen-Bedarfsgemeinschaft vor 5 Jahren, 2 Monaten
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Hallo jou,
selbstverständlich sind alle Mitglieder einer BG durch Sanktionen eines Mitgliedes betroffen, denn das gestrichene Geld eines einzelnen fehlt doch allen zum Leben, oder?
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Dies ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung!
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Re: Arbeitsgelegenheit-Sanktionen-Bedarfsgemeinschaft vor 5 Jahren, 2 Monaten
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Ja, indirekt. Leider. Ich meinte konkret ob die Mitglieder der Bedarfgemeinschaft Abzüge von den ihnen zustehenden Kosten für Unterkunft und Heizung und der ihnen zustehenden Regelleistung erwarten müssen.
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Re: Arbeitsgelegenheit-Sanktionen-Bedarfsgemeinschaft vor 5 Jahren, 2 Monaten
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Hi jou,
nein, den anderen Mitgliedern wird nichts abgezogen.
Ich würde als Mitglied einer BG, in der einem anderen Mitglied die Leistungen gekürz wurden, soweit gehen, dass ich einen Antrag auf Erhöhung zum Lebensunterhalt stelle, um die Kürzung auf Umwegen wieder in die BG zu bekomme. Ob das klappt weiß ich nicht, aber einen Versuch ist es auf jeden Fall wert.
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Dies ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung!
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