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Hallo,
nach fast einem Jahr, in dem mich das Arbeitsamt in Ruhe gelassen hat, bekomme ich seit Anfang Februar Post, in denen ich aufgefordert werde meine Zinseinnahmen von 2005 einzureichen.
Mein ALG II Geld habe ich erst ab 10.10.2005 zum ersten mal bekommen, davor habe ich von meinem Ersparten gelebt.
Obwohl ich dem Arbeitsamt bereits die Zinsen die für mich laut Unterlagen noch nachvollziehen zu sind eingereicht habe, schreiben sie mir das sie ohne die Unterlagen nicht prüfen können ob mein Leistungsanspruch auf für die Vergangenheit noch besteht.
Und das noch laut Ihren Unterlagen ich noch Zinseinnahmen habe,
die ich in meinen Unterlagen nicht finden kann und somit auch nicht nachreichen kann und nachvollziehen kann.
Wie soll/kann ich mich weiter verhalten.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
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