hallöchen an alle user & leser!
ich bin vor kurzem auf diese page gestossen und hoffe hier heute hilfe zu finden, da jetzt ein absoluter "härtefall" auf mich eintrifft. dazu muss ich ein bisschen erklären:
im juni 2005 wurde ich arbeitslos und bin es seitdem heute noch. zum 18.10.2006 lief mein anspruch auf algI aus. einen antrag auf algII habe ich danach nie gestellt, da ich bereits in der ganzen zeit mit meinem freund zusammenlebe und er zuviel verdient, als das ich einen zuspruch bekommen hätte.
jetzt stehen er und ich allerdings vor der trennung und bis märz 2007 möchte er ausziehen. den mietvertrag möchte er kündigen, so dass nur ich noch alleinige mieterin der jetzigen wohnung wäre.
damit ich nun wieder leistungen erhalte, muss ich jetzt selbstverständlich einen antrag auf algII stellen und diesen bei der zuständigen agentur für arbeit einreichen.
nun meine fragen, da ich mich absolut nicht auskenne und es das erste mal ist, dass ich auf mich selbst gestellt bin!
1. muss ich eine sperrung befürchten, da ich den antrag auf algII erst so spät stelle?
2. bekomme ich überhaupt algII für die jetzige situation bzw. wohnung (daten: 79 m² / 600,- € warmmiete) und muss ich meinen partner noch mit angeben, obwohl er ja in einem monat auszieht?
3. wie sieht es aus mit mietbeihilfe? muss ich die extra beantragen (?), wenn ja, wo?
4. da ich leider schulden habe, würde ich gern wissen, ob ich die auch angeben kann beim antrag auf algII?!
5. wie lange beträgt die zeit bis zur ersten zahlung (an mich) der leistung der agentur, nach antragstellung auf algII?
für eure tipps, ratschläge und hilfe bedanke ich mich im voraus und freue mich über jeden ernsthaften beitrag.
es grüßt lieb green_eyes<br><br>Post geändert von: green_eyes, am: 05/01/2007 05:54