|
Hallo! Ich erhalte 284 € Bafög, weil mein Bruder bei mir wohnt. Dieser wird aber zum 01.01.07 ausziehen, weil ich es mit ihm nicht mehr aushalte. (nimmt Drogen und versifft die ganze Wohnung) Ich bezahle 360 € Warmiete. Wenn ich ihn rauswerfe, wird mir mein Bafög zur Hälfte gestrichen. Habe dann also nur noch 142€, Kindergeld und einen Bildungskredit in Höhe von 300 € monatlich. Den muss ich aber ja in 3 Jahren verzinst zurück zahlen. Nun meine Frage, zählt dieser als Einkommen?
Es gibt ja ab 01.01.07 diese Änderung, dass Bafög Empfänger zusätzlich ALG II beantragen können, wenn das Bafög nicht für die Miete ausreicht. Wird da nur geguckt wieviel Bafög ich erhalte, oder ob ich auch noch diesen Kredit habe?
|