Hallo Zusammen!
Habe da mal ne Frage....
Bei uns ist es so, dass ich mit meinen zwei Kindern im April mit meinem Freund zusammengezogen bin. Wir wurden vom ersten Tag an als eheähnliche Gemeinschaft eingestuft, haben auch versucht, dagegen anzugehen, sind aber leider an einen extrem unfähigen Anwalt geraten.
So weit, so gut. Jetzt lief der Arbeitsvertrag meines Freundes aus und er wurde nicht weiter übernommen.
Er hat ALG I beantragt und auch bekommen. Ich habe seit April nur einen Anspruch von knapp 5 Euro gehabt, da er ja komplett angerechnet wurde. Jetzt ist mir ein Bescheid ins Haus geflatter, dass ich im Dezember keine Leistungen von der Arge erhalten würde.
Telefonisch holte ich mir dann die Begründung: Mein Freund bekommt ja Ende November noch das normale letzte Gehalt ( genausoviel wie jeden anderen Monat zuvor) und der Anspruch auf Arbeitslosengeld I beginnt ja am 01.12. Aber Fakt ist nunmal, dass das Arbeitslosengeld rückwirkend bezahlt wird, wir also im Dezember vom letzten Lohn leben und im Januar vom Alg für Dezember. Das ist denen von der ARGE aber egal, weil ja der Anspruch am 01.12. beginnt.
Das heisst für mich, dass ich meine 5 Euro nicht bekomme ( Gut, die reissens nicht raus

) aber dafür darf ich knapp 130 Euro für die Krankenversicherung berappen.
Ist das so in Ordnung?
Ist ja wohl wieder ne riesensauerei!
Schon im Voraus vielen Dank für Tipps....
Liebe Grüsse, eule!