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Alg 2, Hund, Anspruch auf unterhalt? vor 5 Jahren, 5 Monaten
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Hallo,
ich habe einen Hund.
Der Hund braucht ja auch Futter, Tierartzt und kostet Hundesteuer.
Jemand hat mir Gesagt das für den Hund auch einen ansprucht bei Hartz IV besteht.
Wenn ja wie viel Leistung bekommt man für den Hund?
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Re: Alg 2, Hund, Anspruch auf unterhalt? vor 5 Jahren, 5 Monaten
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Hallo acid,
Anspruch für den Hund ?
Also, ich hab ja schon viel gehört und gelesen.
Vieleicht Hundesteuerbefreiung,das wars dann aber auch schon.
Mann möge mich korigieren wenn ich in dieser Hinsich unrecht habe.
Gruß Roman
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Hupelmann
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Re: Alg 2, Hund, Anspruch auf unterhalt? vor 5 Jahren, 5 Monaten
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hallo acid
das wäre mir neu das es befreiungen für ein tier gäbe
gruss reiner
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Re: Alg 2, Hund, Anspruch auf unterhalt? vor 5 Jahren, 5 Monaten
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Hallo Acid,
sicher es gibt Hartz IV für einen Hund aber dafür sind gewisse Auflagen erforderlich.
Es muss als Blindenhund gemeldet sein und ein Partner muss blind sein. Dann bekommt man es. Aber nur aus Freude an einem Hund ist nicht möglich. Also es müssen entsprechende Beschinigungen schriftlich vorliegen.
Liebe Grüsse
KRich
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Re: Alg 2, Hund, Anspruch auf unterhalt? vor 5 Jahren, 5 Monaten
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Hallo,
kannst du mir dann sagen wie das andere machen?
Man sieht vor der Arge viele Hartz4 Empfänger.
Die meisten davon haben einen Hund und mir kommt es eben vor das viele ein Hund angeschafft haben. Als würden Sie für den Hund mehr Leistungsgeld bekommen.
MfG.
Acid885<br><br>Post geändert von: Acid885, am: 02/12/2006 03:20
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Re: Alg 2, Hund, Anspruch auf unterhalt? vor 5 Jahren, 5 Monaten
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Hallo Acid885,
die Zeiten sind schon lange vorbei. Es gab mal soetwas vor Hartz4, da hat man für den Hund Sozialhilfe bekommen, was für mich unverständlich war.
Das gibt es nicht mehr und ich wüßte nicht warum es daß auch geben sollte. Wenn ich keinen Hund unterhalten kann, kann ich mir auch keinen anschaffen. Es geht nicht an, das es in Deutschland Familien gibt, die nicht wissen was sie ihren Kindern den nächsten Tag zu essen auf den Tisch stellen sollen und auf der anderen Seite gibt es Hartz4-Empfänger, die wollen das der Staat auch für ihre Haustiere sorgen soll.
Bitte entschuldige meine Einstellung, aber wenn Du Deinen Hund nicht mehr unterhalten kannst mußt Du ihn abschaffen. Ich habe für diese Frage kein Verständnis, denn der bedürftige Mensch geht vor!
Auch bei uns stehen Menschen mit ihren Hunden vor dem Amt, aber die teilen das bischen was sie haben mit ihrem Tier und das ist in meinen Augen Tierliebe und nicht, ich schaffe mir ein Tier an, damit ich vom Amt mehr Geld bekomme.
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Dies ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung!
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