hallo zusammen!
hat jemand schon mal von euch ärger gehabt mit der arge bezüglich des bausparguthabens??
über eure meinungen würde ich mich freuen, da ich gerade so ein thema mit meinen nachbarn und guten freund von mir habe, von dem die arge verlangt einen gewissen betrag aufzubrauchen, obwohl er das guhaben zur tilgung für seine eigentumswohnung vorsieht und nun das.
ich habe diese zeilen noch zu diesem thema gefunden!
widerspruch inklusive begründung ist auch schon vorbereitet, aber noch nicht abgeschickt, da der bescheid erst am samstag im briefkasten war.
gruß frank
.Hartz IV und Bausparguthaben
Besitzt ein Arbeitsloser ein Bausparguthaben, dass er bereits vor seiner Antragstellung auf Bezug des Arbeitslosengeldes II (ALG II) in seine Baufinanzierung eingebunden hat, so fällt dieses Bausparguthaben nicht in die verwertbare Vermögensmasse, die der Antragsteller erst einmal aufzehren muss, bevor er ALG II erfolgreich beantragen kann. Die Art der Einbindung in die Baufinanzierung spielt dabei keine Rolle.
Besitzt der Arbeitslose vor der Antragstellung ein Bausparguthaben, dass noch nicht in die Baufinanzierung eingebunden ist und außerdem über den Grundfreibetrag von 13.000,00 € hinausgeht, fällt es in die zu verwertende Vermögensmasse. Der Freibetrag erhöht sich im übrigen auf 33.000,00 €, wenn der Arbeitslose vor dem 01.01.1948 geboren wurde.
Für betroffene Arbeitslose ist daher eine Überlegung wert, überschießende Beträge zur Schuldentilgung zu verwenden, um ihr Vermögen auf die Freibeträge herunter zu kürzen. Dies sollte im Einzelfall vor Ort überprüft werden.
