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hallo leute,
ich(21) habe folgendes problem. Ich habe derzeit freies Wohnrecht bei einem Bekannten von mir, doch moechte ich mit meinem Freund(20) zusammen ziehen. Er ist zur Zeit Schueler(noch ~2jahre/abi) und ich bin arbeitslos(seit ~1/4jahr). Die ARGE hat auf einen unförmlich formulierten Brief von mir, indem ich gesagt habe, dass ich mit ihm zusammen ziehen möchte, nur geantwortet, dass sie etwaige Kosten(Umzug und Miete) nicht übernehmen werden. Ich habe gehört, dass wir, wenn wir schon zusammen wohnen würden, als Bedarfsgemeinschaft zählen würden und die ARGE einen Teil der Miete(für unsere Bedarfsgemeinschaft) übernimmt, stimmt das? Was würde passieren wenn mir das freies wohnrecht nicht mehr gewährt wird und ich obdachlos werde, kann die arge mich dann zwingen, zu meinen eltern zurück zu ziehen?
bitte helft mir!
vielen dank für eure antworten!
mfg andara
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