Versuch mal so: Besorge dir eine Bescheinigung der Krankenkasse , aus der hervorgeht, wie hoch der Beitrag für eine freiwillige Versicherung ist und dann beantragst du bei der ARGE, das die Kosten für diese Versicheurng bei der Bedarfsberechnung zu berücksichtigen sind.
weiterhin habe ich dazu folgendes gefunden:
"Nunmehr müssen sich die Betroffenen selbst freiwillig versichern. Sollten sie durch die Versicherungsprämie wieder in die Bedürftigkeit rutschen, können sie bei ihrer Arbeitsagentur einen Zuschuss beantragen."
Quelle:
www.mdr.de/escher/archiv/1844986.html