|
Arbeitszimmer bei Freiberuflern vor 5 Jahren, 7 Monaten
|
Karma: 0
|
|
Habe folgende Frage: Wie verhält es sich mit der Ansetzung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer als Betriebskosten (Freiberufler)? Hat man dadurch einen Gewinn oder eher einen Verlust oder läuft das auf Null raus? Oder anders gefragt: Hat das Geltendmachen eines Arbeitszimmers als Betriebskosten Vorteile außer für den Fall, dass man damit das Zielverfolgt, die Größe der Wohnung "angemessen" z gestalten? UND: Ist es problemlos möglich, ein Arbeitszimmer als Betriebskosten geltend zu machen oder stellt sich die ARGE da quer?
Danke für Infos!
|
|
|
|
NULL
|
|
|
Re: Arbeitszimmer bei Freiberuflern vor 5 Jahren, 7 Monaten
|
Karma: 11
|
|
Hallo,
ich bin etwas verwirrt, Freiberufler und ARGE? Naja in Deutschland ist alles möglich. Nun zu Deiner Frage.
Wenn Du ein Zimmer Deiner Wohnung als Arbeitszimmer (Büro) in den Betriebskosten geltend machst, ist es so, als ob Du ein Zimmer an Dich selbst vermietest.
Die Einnahme als Betriebstkosten werden auf die Bedürftigkeit angerechnet.
Dein Steuerberater wird Dir hier sicherlich weiter helfen können, damit Du keine Nachteile hast.
|
|
|
|
Dies ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung!
|
|
|