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ALG II Unter 25 Eltern Rentner wie wird berechnet? vor 5 Jahren, 9 Monaten
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Ich bin 24 habe eine abgeschlossene Ausbldung und lebe noch bei meinen Eltern diese Beziehen seit kurzem kein Alg2 mehr und ich habe heute meinen Fortzahlungsantrag bekommen! Nun mit einem neuen Anhang wo ich angeben muß ob ich noch bei meinen Eltern lebe und diese einen Antrag auf Lebensunterhalt gestellt haben! Wie sieht das nun aus bilde ich dann noch eine eigene Bedarfsgemeinschaft oder müssen meine Eltern nun für mich aufkommen! die Rente meiner Eltern reicht aber kaum für sie beide wie sollen sie mich dann noch bezahlen? Würde mich über eine schnelle und Ausagekräftige antwort freuen...<br><br>Post geändert von: 1982Andre, am: 17/08/2006 15:06
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Re: ALG II Unter 25 Eltern Rentner wie wird berechnet? vor 5 Jahren, 9 Monaten
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Hallo 1982Andre,
mir liegt hier grad so eine Erklärung unter 25 jähriger Unverheirateter im gemeinsamen Haushalt mit nindestens einem Elternteil vor. (ich selber benötige sie nicht, aber kurioser Weise hat man sie mir zugeschickt.....so weiß ich wenigstens wie so ein Teil aussieht:) )
Also, da steht ja folgendes: "Meine Eltern bzw. Elternteil, in dessen Haushalt ich lebe, haben bereits Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beantragt" Ja oder Nein
Da deine Eltern keine Leistungen beantragt haben kreuze dort NEIN an. Weitere Ausführungen zu dieser Erklärung erübrigen sich dann ja. Desweiteren würde ich aber eine Widerlegung der Unterhaltsvermutung dem Fortzahlungsantrag mit beifügen.
So wäre meine Vorgehensweise.
Liebe Grüße
ramona35
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ramona35
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Re: ALG II Unter 25 Eltern Rentner wie wird berechnet? vor 5 Jahren, 9 Monaten
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Was hat sich das mit der Widerlegung der Unterhaltsvermutung auf sich? Ist es so das die Eltern noch unterhaltspflichtig sind wenn er 24 ist und eine abgeschlossene Berufsausbildung hat? Müssen mein Eltern mit dann Unterhalt zahlen und wenn dies nicht reicht bekomme ich zusätzlich alg2? Meine Mutter ist durch den Bezug von der Rente meines Vater aus dem Anspruch von Alg2 rausgefallen! Wirs Sie sich dann auch wieder zur Vermittlung bereitstellen müssen? Oder beziehe ich dann nur den satz von 276€ und die Rente meinen Vaters bleibt unangetastet? Das wäre eine schweinerei das ich dann nur noch einen kleinen teil bekomme und dann bei meinen Eltern wegen Geld fragen muß! Das Geld reicht nicht für uns 3!
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