Hallo,
habe heute ein Schreiben von der Arbeitsgemeinschaft bekommen in dem mir mitgeteilt wird dass meinem Antrag auf Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht entsprochen werden kann.
Die Unterkunftskosten für Ihre Wohnung mit einer Bruttokaltmiete in Höhe von 372,92€ sind unangemessen hoch.
Mit Schreiben vom 21.09.05 wurden sie bereits darauf hingewiesen, dass nach 6 Monaten lediglich nur noch ein angemessener Höchstbetrag zuzüglich Heizung annerkannt werden kann (§ 22 SGB II).
Ausreichend intensive Wohnungsbemühungen ihrerseits wurden nicht vorgelegt, so dass ich nicht umhin komme, ab dem 01.06.06 nur noch den angemessenen Höchstbetrag einen zwei Personenhaushalt in Höhe von 325€ zuzüglich Heizkosten anzuerkennen.
auf der letzten Seite steht das ich nichts mehr bekomme.
Ich habe nie so ein Schreiben bekommen dass ich mir ne neue Wohnung suchen muss.
Ich wohne mit meinem Freund zusammen in einer Wohnung mit 75m². Er arbeitet voll und ich habe bisher 97€ bekommen. Was kann ich machen???
