Für den Zeitraum in dem die tatsächlichen Unterkunftskosten berück-sichtigt werden, müssen auch die tatsächlichen Heizkosten berück-sichtigt werden, eine Reduktion auf Pauischalen entsprechend der Heizkostenrichtlinie ist nicht zulässig.
Quelle;
http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/entscheidungen&localparams=1&db=entscheidungen&cmd=list&range=0,100&Freigabe==1&cmd=all&Id=137
Sofort Widerspruch schriftlich mit obiger Begründung und dem Aktenzeichen des Urteils einlegen. Abwarten

sie müssen zumindenst für die bewilligten 6 Monate zahlen. Gibt es Äger; nochmal posten. Grüßele Farnmausi