Es müßte normalerweise eine Trainingsmaßnahme deiner ARGE sein.
Hast du denn von deinem zuständigen Vermittler die Formulare "Angebot einer Trainingsmaßnahme" und "Erklärungsbogen zur betrieblichen Trainingsmaßnahme" erhalten? Eine Trainingsmaßnahme wird immer schriftlich fixiert, wie lange sie dauern darf, welche Kosten du erstattet bekommst (Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten, Berufskleidung etc...) und es steht natürlich auch die Rechtsfolgebelehrung drunter. Das Original des Angebotes wird dem Kunden übergeben und dient dazu, dass dieser nachweisen kann, dass er nicht schwarz beschäftigt ist, falls eine Betriebsprüfung durch das Hauptzollamt stattfindet. Die Durchschrift verbleibt nach Unterschrift beim Vermittler. Der Arbeitgeber erhält einen Erhebungsbogen, den er vor Maßnahmebeginn ausgefüllt an die BA oder ARGE zurücksenden muß. Damit garantiert er, dass der in Arbeitserprobung Stehende unfallversichert ist. Für den Arbeitsweg und natürlich für den Aufenthalt am Arbeitsort gilt die gesetzliche Unfallversicherung.
Kurz nachlesen kannst du es hier:
de.wikipedia.org/wiki/Trainingsma%C3%9Fn...f%C3%BCr_Arbeitslose
Falls du es nicht vorher mit deiner ARGE abgestimmt hast, kannst du Pech haben.
Leider gibt es Arbeitgeber, die so was regelmäßig machen, weil sie wissen, dass Arbeitsuchende sich auch auf kostenlose Arbeitsleistung einlassen, weil sie sich einen festen Arbeitsvertrag davon erhoffen -während dann auf Arbeitgeberseite ein Arbeitsvertrag in Wirklichkeit gar nicht beabsichtigt ist, sondern der nächste "zu Trainierende" kommt, Praktikant oder wie auch immer das genannt wird. Eine gesunde Skepsis ist also leider angebracht!
Solche Dinge sind im System der Arbeitsagentur nicht vorgesehen. Das Gesetz (SGB III) geht noch davon aus, dass ordentliche Arbeit auch ebenso bezahlt wird. Das SGB III kennt zwar Trainingsmaßnahmen und Arbeitserprobungen, aber damit sind nur solche gemeint, die im Auftrag der Arbeitsagentur von irgendwelchen Dritten (Weiterbildungsträgern) durchgeführt werden.