Hallo Inviolate,
erst einmal Kopf hoch das bekommst Du schon hin !
Lt. § 23, Abs. 3 SGB II müssen alle zu Leben notwendige Dinge einschließlich Haushaltsgeräte in der Erstausstattung übernommen werden.
( Insbesondere Möbel,Betten, Schränke und Tische, Stühle sowie Sofa, Lampen,Gardinen,Herd und Kochtöpfe,Staubsauer,Bügeleisen sowie Kühlschrank und Waschmaschine.
Erstausstattung ist alles was in der Wohnung noch nicht vorhanden ist.
Was nun deine Küche betrifft, so würde ich einen Antrag auf Übernahme der Kosten bei deiner zuständigen ARGE stellen, sollten diese abgelehnt werden würde ich eine Benutzungspauschale der Küche des Vermieters in Höhe der Ratenzahlung für die Küche in Anschlag bringen.
Also durch die Hintertüre
Ob ein Teppisch genehmigt wird, naja einfach versuchen und einen Antrag stellen ..... die Regel zeigt allerdings wenn nicht unbedingt erforderlich wird ein solcher Antrag in den meisten Fällen abgelehnt.
Versuchen kostet nichts, also Antrag stellen !
So das hierzu, und nun Kopf hoch ..... ehhhhhh ich sehe dass

, was hab ich gesagt? Kopf hoch !!!!
Liebe Grüße
Sabrina